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Dipl.-Ing. Hartmut
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Energieberatung Energieberatungen nach den Richtlinien der Vor-Ort-Beratung des Bundesministeriums für Wirtschaft Die Bundesregierung fördert diese Form der Beratung. Jeder Hauseigentümer kann diese Beratung in Anspruch nehmen. Genauere Bedingungen sind in dem Beiblatt zur Vor-Ort-Beratung festgelegt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle _BAFA_ gibt weitere Auskünfte. Über die Förderung dieser Beratungen können Sie hier mehr erfahren. Sinn und Zweck dieser Beratung ist, Mängel und Schwachpunkte in den Gebäuden, die zur Beratung stehen, festzustellen und Vorschläge zur Verbesserung der Energiesituation zu erarbeiten. Eigenständige Abwandlungen oder Durchführung von Einzelmaßnahmen können zu völlig unbefriedigenden Ergebnissen führen. Es gibt viele Beispiele, die ausweisen, daß z. B. die Durchführung einer Wärmedämmung keinen Cent Heizkosten gespart hat. Der Rat dieser Gutachten ist unbedingt zu beachten. (siehe unten) Das bezieht sich nicht nur auf die Wärmedämmung und die Fenster des Gebäudes. Die Heizungsanlage und die Warmwasserbereitung werden ebenso betrachtet. Vor Ort wird die sogenannte Ist-Situation aufgenommen. Dazu gehören unter anderen die Außenwände, Fenster, Kellerdecke, Dach, Decke zum Dachboden, Heizkessel, Verteilleitungen, Warmwasserspeicher usw.. Es ist nicht Inhalt dieser Beratung z. B. verdeckte Fehler z. B. in der Wärmedämmung zu untersuchen, die einer gesonderten Untersuchung vorbehalten bleibt z. B. mit einer Thermobildkamera oder einer Dichtheitsprüfung nach dem Blower-Door-Verfahren. Hier geht um der sichtbaren Zustand des Gebäudes mit allen relevanten Teilen. Der Energieverbrauch wird mit den vorzulegenden Öl-, Gas- oder Stromrechnungen der zurückliegenden Jahre ermittelt. Eine Wärmebedarfsberechnung wird erstellt. Das läßt erste Schlüsse auf die Energiesituation zu: Beispiel I.12 Energieverbrauch Der Aufstellung des Energieverbrauchs liegen die letzten 2 Jahre 2000 und 2001 zu Grunde.
Der spezifische Wärmeverlust liegt mit 58 W/m2 sehr günstig. Der aktuelle Preis für eine kWh Erdgas beträgt z. Z. für dieses Gebäude im Mittel bei 0,0357 €/kWh mit einem Grundpreis von 136,00 €/Jahr. Heizkosten im Jahr: 2.564,44 € + 136,00 € = 2.700,44 € Das Mißverhältnis zwischen dem geringen Wärmeverlust und dem hohen Energieverbrauch werfen eine Menge Fragen auf, die in den weiteren Ausführungen des Gutachten erläutert werden. Weiter werden der Zustand der Heizungsanlage mit Warmwasserbereitung aufgenommen, besprochen und bewertet. Der zweite Teil des Gutachtens listet die Maßnahmen zur Verbesserung der Energiesituation auf. Zuerst das Gebäude: Beispiel: Reduzierung des Wärmebedarfs durch maßnahmen am Gebäude:
III.1 Gegenüberstellung der EnergieeinsparungBeispiel:
![]() III.2 Minderung der Emissionsraten bei CO2 und NOx![]() Die Praxis zeigt, daß man durch das Gutachten aufgeklärt wird, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollten, um die aufgezeigte Energieeinsparung auch wirklich zu erzielen. |
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aktualisiert: 26.09.2008 |